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Es ist sehr empfehlenswert und aus rechtlicher Sicht zur Erlangung belastbarer Aussagen zwingend notwendig, die Personalunion zwischen Verantwortlichen für die Erstellung, Wartung und Instandhaltung der betreffenden RLT-Anlagen und dem Verantwortlichen für die Durchführung der folgenden Hygieneinspektionen zu vermeiden. Als fatal ist demnach die alleinige Eigenkontrolle dieser mit der Erstellung, Wartung und Instandhaltung betrauten Firmen zu betrachten.
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