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Arbeitsbereichsanalysen, Arbeitsschutz, Arbeitsplatzgrenzwert- und Explosionsschutzmessungen

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sachgerechte Vorbehandlung zur Entfernung von Asbestzementplatten

Ein Beispiel: Die TRBA 405 und 430 in Verbindung mit der LV15, welche bei der Beurteilung des mikrobiologischen Arbeitsschutzes in Abfallbehandlungsanlagen zum tragen kommen. Für viele weitere Bereiche wie z.B. den Gesundheitsdienst (Formaldehyd, Glutaraldehyd etc.), Werkstätten der Metallverarbeitung (Metallstäube, chlorierte, aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe u.a.) und viele andere Arbeitsplätze, finden die TRGS 900, 402 und 100 ihre jeweilige Anwendung. Sicherheit und Arbeitsschutz als Grundlage für langfristigen Erfolg. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nehmen Sie uns in die Pflicht - zu Ihrer Sicherheit!

Für die Arbeitgeberseite bestehen zur Gesunderhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegte Pflichten. Oberste gesetzliche Vorgaben ergeben sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §1 Abs.1 und §3 Abs.1 .
Zur Überwachung des Arbeitsplatzes auf möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe und deren Konzentrationen gehört unter anderem die Arbeitsbereichsanalyse. Wir führen Gefahrstoffermittlungen und -Messungen innerhalb von Arbeitsbereichsanalysen entsprechend den zugrunde liegenden gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften durch.

Die Ermittlungspflicht des Arbeitgebers ist im Anhang 1 der Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 400 beschrieben. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind seit Januar 2005 in die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS900) eingearbeitet. Weitere Grundlagen stellen der Punkt 14 in der TRGS 513 dar, der die Überwachungspflicht festlegt, sowie der §26 des Chemikalien Gesetzes. Ebenso sind Verpflichtungen in §3a Abs.1 und in §4 Abs.2 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) festgelegt. Auch die Gefahrstoffverordnung (GeffStoffV) legt wichtige Maßgaben fest.

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parallele Explosionsschutzmessung

 

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